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Liebe Mitglieder, mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lagen von nationaler Tragweite (Bundesnotbremse) vom 22.04.2021 mussten wir unsere Regelungen für das "Segeln am See" erneut anpassen (Änderungen in Rot). Es bleibt dabei, dass nur ein Boot zur Verfügung gestellt wird und eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.

Zur Ausübung des Segelsports können Kleingruppen gebildet werden, die aus den Mitgliedern eines Haushalts oder zwei Personen bestehen. Innerhalb dieser Kleingruppe kann die Bootsbesetzung beliebig ausgetauscht werden.

Um ein Zusammentreffen von verschiedenen Gruppen zu vermeiden, ist vorher unbedingt eine Abstimmung mit unserem Sportkoordinator Dirk Strecke (0151 2844 4494) erforderlich. Sollte es dennoch einmal zum Zusammentreffen mit einer anderen Gruppe kommen, ist zwischen den Gruppen gemäß CoronaSchVo ein Abstand von mindestens 5 Metern einzuhalten.

Die übrigen Regelungen (Sperrung der Umkleide- und Gemeinschaftsräume, Eintragen in Anwesenheitsliste etc.) bleiben bestehen. Die weiteren allgemeingültigen Änderungen (z.B. nächtliche Ausgangsbeschränkungen) sind natürlich ebenfalls zu beachten,  bleibt gesund,  „Euer Vorstand“.

 

 

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