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Liebe Mitglieder, die aktualisierte, ab dem 22.02.2021 gültige Coronaschutzverordnung NRW erlaubt in § 9 die Ausübung des Sports allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Wir halten an den durch Vorstandsbeschluss vom 05.11.2020 getroffenen Einschränkungen, dass auf dem Seller See nur ein Boot gesegelt werden darf und sich Segler zur Koordinierung bei Dirk Strecke, Mobil: 0151 2844 4494, anmelden müssen, sowie an den weiteren im Beschuss getroffenen Regelungen fest. Seid vorsichtig und bleibt gesund! Euer Vorstand

Der o.a. Vorstandsbeschluss wurde allen Mitgliedern mit Mail vom 11.11.2020 gemäß SSG-DSVO als Blindkopie übermittelt.

Das in § 9, Satz 2, der Corona-Schutzverordnung NRW geforderte Abstandsgebot von 5 m zu weiteren Sporttreibenden wird nicht tangiert./R.F.

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