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Zum 1. Januar 2018 löst der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat die bisherigen Dokumente „SBF-Binnen“ und „SBF-See“ ab. Auf dem neuen Kartenführerschein werden die jeweiligen Geltungsbereiche „Binnenschifffahrtsstraßen“ und/oder „Seeschifffahrtsstraßen“ sowie die Antriebsarten „Antriebsmaschine“ und/oder „Segel“ dokumentiert. Alle bisher erteilten Sportbootführerscheine bleiben jedoch weiterhin gültig.

Das neue Dokument passt nicht nur in jede Geldbörse, sondern ist auch im Vergleich zu den bisherigen Sportbootführerscheinen wasserfester und fälschungssicherer.
Ein Umtausch der „alten“ Dokumente gegen den neuen Kartenführerschein ist gegen Entgelt möglich.

 

Die wichtigsten Änderungen der neuen Sportbootführerscheinverordnung:
• Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
• Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
• Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt; die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden.
• Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten besteht keine Altersgrenze mehr.
• Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden.
• Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht.
• Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
Inhaltlich verändert sich die Prüfung nur unwesentlich. Die Fragebogen werden entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und wenigen rechtlichen Änderungen angepasst. Die Aufgaben der praktischen Prüfungen ändern sich nicht.
Quelle: Pressemitteilung DSV /R.F.

 

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