Liebe Mitglieder,
mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lagen von nationaler Tragweite (Bundesnotbremse) vom 22.04.2021 mussten wir unsere Regelungen für das "Segeln am See" erneut anpassen (Änderungen in Rot). Es bleibt dabei, dass nur ein Boot zur Verfügung gestellt wird und eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.








